Verbandmittel / Arzneimittel - Zuzahlungen gesetzliche Krankenkasse
Für jedes verordnete Medikament und für Verbandmittel mussten die Patienten bislang eine Zuzahlung von 4 bis 5 Euro, entsprechend der Packungsgröße, leisten.
Diese Bedingungen sind seit dem 01.01.2004 geändert, so daß jetzt für jedes verordnete Medikament und für Verbandmaterial eine Zuzahlung von 10 % des Preises gilt. Die Zuzahlung darf nicht über den Kosten des Mittels liegen und beträgt mindestens 5 Euro und maximal müssen 10 Euro pro Medikament zugezahlt werden.