Heilmittel - Zuzahlungen gesetzliche Krankenkasse
Für Heilmittel mussten Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung von 15 % leisten.
Inzwischen ist die Zuzahlung von 10 % der Kosten des Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung zu erbringen. Des weiteren ist die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.