Arztbesuch - Zuzahlungen gesetzliche Krankenkasse
Jeder Patient muss ab dem 01. Januar 2013 bei einem Arztbesuch nur noch die Versicherungskarte der Gestzlichen Krankenkasse vorlegen. Die Zahlung einer Praxisgebühr oder Kassengebühr wurde zu diesem Zeitpunkt zunächst ersatzlos abgeschafft.