Sterbegeld - Kürzungen gesetzliche Krankenkasse
Beim Tode eines Versicherten hat bislang die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zu den Bestattungskosten (Sterbegeld) gezahlt. Die Voraussetzungen bestanden darin, das der Verstorbene am 01.01.1989 versichert gewesen ist bzw. am 01.01.1989 ein Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB V bestand. Ebenso musste er zum Zeitpunkt des Todes in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Seit dem 01. Januar 2004 ist das Sterbegeld in Höhe von 1050,- € beim Tod eines Mitglieds und 525,- € beim Tod eines familienversicherten Angehörigen nicht mehr Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse.
Hier kann eine Sterbegeld Versicherung helfen.
Eine Sterbegeld Versicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung und nur dazu da die Bestattungskosten bzw. die Kosten für die Erben gering zu halten.
Mehr Informationen und die Möglichkeit zum Vergleich und zur Berechnung finden Sie hier: Tipps und Vergleich Sterbegeldversicherung .
Gründe, die für eine Sterbegeld Versicherung sprechen.
Die Kosten für eine Bestattung werden seit 2004 nicht mehr durch das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen unterstützt. Doch was kostet überhaupt eine Bestattung?
Kostenart | Mögliche Höhe |
Versorgung des Verstorbenen | 100 € - 250 € |
Überführung | 100 € - 200 € |
Sarg, Urne | 400 € - 2.000 € |
Kränze und Blumenschmuck | 300 € - 500 € |
Formalitäten und Dienstleistungen | 400 € - 600 € |
Bestattung | 1.000 € - 2.000 € |
Trauerunterlagen und Dokumente | 200 € - 450 € |
Grabanlage | 1.500 € - 2.000 € |
Trauerfeier | 1.000 € - 2.000 € |
Gesamtkosten | 5.000 € - 10.000 € |
Je nach gewünschten Leistungen sind schnell zwischen 5.000,- und 10.000,- € erreicht: Versorgung, Überführung, Kränze und Blumenschmuck, Sarg aber auch Formalitäten und Dienstleistungen sowie natürlich die eigentliche Bestattung, die Grabanlage und die Trauerfeier schlagen hier zu Buche.
Durch eine private Sterbegeld Versicherung können diese nicht mehr durch gesetzliche Krankenkassen getragenen Kosten entweder voll oder zumindest anteilig übernommen werden und entlasten in diesem Bereich die Hinterbliebenen.
Die Sterbegeld Versicherung ist im Grunde eine kapitalbildende Lebensversicherung bei der jedoch die Versicherungssumme recht gering ausfällt und nur die Bestattungskosten übernommen werden. So kann frühzeitig die notwendige Summe für eine würdevolle Beerdigung gesichert werden.
Je früher eine Sterbegeld Versicherung abgeschlossen wird, um so niedriger fallen die Beiträge aus. Die Dauer der Beitragszahlung kann entweder bis zum 65. bzw. 85. Lebensjahr oder auch lebenslang erfolgen. Das Eintrittsalter liegt bei mindestens 35 Jahren und maximal 80 Jahren.
Als Versicherungssumme kann ein Betrag nach Wunsch festgelegt werden, z.B. 3.000,-, 5.000,- oder 10.000,- €. Diese wird durch monatliche Beitragszahlung oder auch durch eine Einmalzahlung erreicht.
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