Schwangerschaft - Kürzungen gesetzliche Krankenkasse
Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Entbindungsgeld, Mutterschaftsgeld
Gesetzlich Versicherte unter 20 Jahren hatten Anspruch auf die Kostenübernahme für Leistungen zur Empfängisverhütung. Die Empfängnisverhütung wird künftig über Steuern finanziert und gesetzlich Versicherte unter 20 Jahren erhalten auch weiterhin eine Kostenübernahme.
Die Kosten für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs haben die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Vorraussetzung war eine medizinische Indikation (schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung der Schwangeren) oder eine Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt.
Auch weiterhin haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Kostenerstattung, auch wenn diese in Zukunft über Steuern finanziert werden.
Das sogenannte Entbindungsgeld betrug in der Vergangenheit 77 Euro und wurde an Frauen in der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatten (z.B: Ehefrauen und Studentinnen). Diese Leistung wurde aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen.
Das Mutterschaftsgeld wurde an Frauen die in einem Beschäftigungsverhältnis standen und in der gesetzlichen Krankenkasse waren gezahlt. Sie erhielten von der Krankenkasse innerhalb der Schutzzeiten (sechs Wochen vor der Geburt bis maximal 12 Wochen nach der Geburt) bislang bis zu 13 Euro pro Kalendertag.
Da diese Leistungen im Interesse der Gesellschaft sind, bleiben sie auch weiterhin bestehen. Das Mutterschaftsgeld wird mittlerweile jedoch ebenfalls nicht mehr von den Krankenkassen sondern aus Steuergeldern finanziert.