Krankengeld - Kürzungen gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entfällt. Im Normalfall tritt dies ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein. Die Krankengeld-Höhe beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens oder 90 % des Nettoeinkommens. Hier ist der kleinere Wert ausschlaggebend. Vom Krankengeld muss der Arbeitgeber-Anteil zu den Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.
Das Krankengeld bleibt als Leistung zwar bestehen, es wird jedoch ab 2006 ein Sonderbeitrag von 0,5 % zur Finanzierung von den Versicherten erhoben.