Fahrtkosten - Kürzungen gesetzliche Krankenkasse
Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenversicherung alle erforderlichen Fahrtkosten und Kosten des Krankentransportes zum nächstgelegenen Vertragskrankenhaus, für Rettungsfahrten und bei ambulanter Behandlung, wenn diese zur Vermeidung oder Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung diente, übernommen. Für jede Fahrt musste der Versicherte eine Selbstbeteiligung von € 13,- tragen. In Härtefällen war die volle Kostenübernahme möglich.
Seit dem 1.Januar 2004 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur ambulanten Behandlung nur noch in Ausnahmefällen. Es ist eine Genehmigung durch die entsprechende Krankenkasse erforderlich. In allen anderen Fällen werden die Kosten nur übernommen, wenn zwingende medizinische Gründe für den Transport vorliegen. Dies sind z.B. Rettungsfahrten, Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung und wenn während der Fahrt eine fachliche oder technische Betreuung notwendig ist. Zusätzlich muss jeder Versicherte einen Eigenanteil in Höhe 9von 10 % je Fahrt, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € leisten.