Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse
Es wurden in den letzten Jahren immer wieder Versuche zur Kostenreduzierung im Gesundheitswesen unternommen. Ergebnisse waren meist Leistungskürzungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Am 01.01.2004 ist das "GKV-Modernisierungsgesetz", eine weitere "Reform zur Modernisierung unseres Gesundheitswesens", in Kraft getreten. Eine wirkliche Strukturreform der Krankenversicherung ist es jedoch nicht. Es ist eher als Kostendämpfungsgesetz zu betrachten, dass wie die Reformen vorher vor allem weitere Leistungskürzungen und Zuzahlungen bei den gesetzlich Versicherten bewirkt.
Wir haben die aktuellen Änderungen in folgenden Bereichen zusammengestellt:
- Arzneimittel
- Fahrkosten
- Krankengeld
- künstliche Befruchtung
- Sehhilfen / Brillen
- Sterbegeld
- Sterilisation
- Schwangerschaft
- Zahnersatz
In unserem speziellen Krankenversicherungslexikon erhalten Sie weitere Informationen.
Um weiteren Leistungskürzungen zu entgehen oder den Umfang der eigenen Absicherung zu erweitern, nutzen viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile eine Krankenzusatzversicherung. Mit deren Hilfe können entstehende Zusatzkosten durch den Besuch beim Zahnarzt oder einem Krankenhausaufenthalt aufgefangen werden.
Immer weiter im Vormarsch ist auch die betriebliche Krankenversicherung, also die Vorsorge im Krankenbereich durch den Arbeitgeber. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann die gesetzliche Krankenkasse ergänzen. Sie wird vom Arbeitgeber als Gruppenversicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen. Mit Hilfe der bKV können so Lücken der GKV geschlossen werden, die durch die hier beschriebenen Leistungskürzungen entstanden sind.