Versicherungsfreie Personen in der gesetzlichen Krankenkasse
Folgende Gruppen der versicherungsfreien Personen in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es:
- Selbständige und Freiberufler,
- Arbeitnehmer, die in zwei auf einander folgenden Jahren die Jahresentgeldgrenze überschreiten,
- Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter oder Lehrer,
- Ruhestandsbeamte mit Beihilfeanspruch,
- Personen mit Heilfürsorgeanspruch wie Berufs- und Zeitsoldaten,
- geringfügig Beschäftigte, wenn das Beschäftigungsverhältnis nur max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr beträgt,
- von der Versicherungspflicht befreite Personen,
- Personen ab dem 56 Lebensjahr, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der eigentlichen Versicherungspflicht nicht in der GKV versichert waren.