Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse
Diese Mitglieder haben sich bewusst für einen Versicherungsschutz durch die GKV entschieden.
In einer gesetzlichen Krankenkasse zur freiwilligen Mitgliedschaft sind nur Personen berechtigt,
- die aus der Versicherungspflicht ausscheiden sind und
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- mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder
- mindestens 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert war.
- die aus der Familienmitversicherung ausscheiden und
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- mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder
- mindestens 12 Monate ununterbrochen und unmittelbar vor dem Ausscheiden GKV versichert war ( für Kinder ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeiten erfüllt ).
- die erstmals eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen und mit dem Einkommen sofort die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
- die Schwerbehinderte sind.
- deren GKV Mitgliedschaft durch eine Auslandsbeschäftigung endete und die innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr wieder eine Beschaftigung aufnehmen.