Alles zum Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse
In der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Beitragsbelastung nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, zur Übernahme der Gesamtkosten wird jeder gemäß seiner persönlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach:
- dem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ( BBG 2004 / 41.850,- € ). und
- dem prozentualen Beitragssatz der entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung.
Alle Familienmitglieder die Anspruch auf eine Familienversicherung haben, sind beitragsfrei mitversichert.
Der Beitragszuschuss:
- Der Arbeitgeber hat gemäß § 257 SGB V für jeden Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 % des Beitrages zur GKV zu gewähren.
( Hier greift das GMG ein, ab dem 01.01. 2006 finanzieren die Versicherten das Krankentagegeld komplett selbst, ein dafür zu erhebender pauschaler Beitragsanteil soll bei ca. 0,5 % liegen. )
Beispiel: | ||
2004 | GKV Beitragssatz 14 % inkl. Krankentagegeldleistung | |
Arbeitgeberanteil 7 % | Arbeitnehmeranteil 7 % | |
2006 | GKV Beitragssatz 14 % ohne Krankentagegeldleistung | |
Arbeitgeberanteil 7 % | Arbeitnehmeranteil 7 % + 0,5 % zur Finanzierung des Krankentagegeldes |
Es werden jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze neu festgelegt.