Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse
Es sind Ehegatten, Kinder und auch die Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert, wenn:
- keine eigene Mitgliedschaft in der GKV oder PKV besteht,
- der Wohnsitz der Versicherten in Deutschland liegt
- und das Gesamteinkommen des Familienversicherten unter 1/7 der monatlichen Bezugsgröße liegt ( 2004 wären dies weniger als 345,- € mtl.)
Die eigenen Kinder sind versichert, solange sie:
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben und nicht erwerbstätig sind,
- das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben und sich noch in der Schulausbildung befinden.
Bei folgender Konstellation ist der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung für ein Kind ausgeschlossen:
Der mit dem Kind verwandte Ehegatte ( Patchworkfamilie ) des Versicherten ist Mitglied einer PKV, sein Gesamteinkommen übersteigt die Jahresentgeldgrenze und sein Gesamteinkommen ist zudem höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Mitglieds.
Wo ist das Kind versichert? | M a n n | PKV (Einkommen über JAE-Grenze) | PKV (Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig) | GKV (Versicherungs-pflicht) | GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über JAE-Grenze) | GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig) |
Frau | ||||||
PKV (Einkommen über JAE-Grenze) | Kind in PKV des Mannes oder der Frau. | Kind in PKV des Mannes oder der Frau. | Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes (keine beitragsfreie Mitversicherung, da ihre Einkünfte höher sind als die des GKV-Mitglieds). | Kind in PKV der Frau oder beitragsfrei in GKV des Mannes, wenn sein Einkommen höher ist als das der Frau. | Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes (keine beitragsfreie Mitversicherung, da Frau nicht in der GKV, über JAE-Grenze und höheres Einkommen als Mann). | |
PKV (Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig) | Kind in PKV des Mannes oder der Frau. | Kind in PKV des Mannes oder der Frau. | Kind beitragsfrei in GKV des Mannes oder gegen Beitrag in der PKV der Frau. | Kind beitragsfrei in GKV des Mannes,da sie unter der JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beitrag. | Kind beitragsfrei in GKV des Mannes, da sie unter JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beitrag. | |
GKV (Versicherungs- pflicht) | Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau. | Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes. | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | |
GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über JAE-Grenze) | Kind in PKV des Mannes oder in GKV der Frau. Wenn sein Einkommen höher ist als das der Frau, wird auch in der GKV Beitrag fällig; ist sein Einkommen niedriger: beitragsfreie Mitversicherung. | Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | |
GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbständig) | Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau. | Kind beitragsfrei in GKV der Frau, da er unter JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beiträge | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). | Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). |